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Informationen zur Unterbringung

Unterbringung – wenn Sie KEINE selbstorganisierte Wohnung haben

Gartenzaun, im Hintergrund steht ein Haus © pixabay

Wenn Sie nicht bei der Familie oder Bekannten untergekommen sind und auch sonst nicht über selbstorganisierten Wohnraum verfügen, steht aktuell die Aufnahmeeinrichtung Adalbert-Stifter-Weg 25 in 09131 Chemnitz als erste Anlaufstelle zur Verfügung.

  • Bitte beachten Sie, dass Sie durch die zuständige Landesdirektion Sachsen nach Ihrer Ankunft in Chemnitz zum einen in andere Einrichtungen der Landesdirektion Sachsen verlegt werden können. Zum anderen erfolgt nach Ihrer Registrierung eine Zuweisung in einen Landkreis oder in eine kreisfreie Stadt innerhalb des gesamten Freistaates Sachsen. Die vorübergehende Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung Adalbert-Stifter-Weg 25 hat nicht zur Folge, dass Sie dauerhaft im Stadtgebiet der Stadt Chemnitz verbleiben können.
  • Bitte beachten Sie auch, dass sich die erste Anlaufstelle ändern kann. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Webseite unmittelbar nach Ihrer Ankunft auf Aktualisierungen zu prüfen.

Hinweis: Eine Unterbringung von Tieren ist nicht möglich.

Notunterkunft für alle wohnungslosen ukrainischen Vertriebenen

Postanschrift:
Adalbert-Stifter-Weg 25
09131 Chemnitz

Unterbringung – wenn Sie EINE selbstorganisierte Wohnung haben

Wenn Sie bei Familie oder Bekannten untergekommen sind, melden Sie sich bitte zur Registrierung bei der Ausländerbehörde Ihres Landkreises oder der Kreisfreien Stadt. Dort werden Sie zum weiteren Vorgehen gern beraten.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die allein eingereist sind, ist das örtliche Jugendamt ihres Landkreises oder Kreisfreien Stadt zuständig. Bitte begleiten Sie unbegleitete ukrainische Kinder und Jugendliche dorthin.

Hinweise bei einer eigenen Wohnung

In Deutschland ist jeder Haushalt (Wohnung) verpflichtet, für Fernsehen und Radio einen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Sie können sich aber auch von der Zahlung befreien lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

In Deutschland wird der Müll aus ökologischen Gründen getrennt. Für unterschiedlichen Müll gibt es unterschiedliche Mülltonnen:

  • Gelbe Tonne: für Verpackungen aus z. B. Plastik und Metall.
  • Braune Tonne: für biologische Abfälle wie Essensreste oder pflanzliche Abfälle.
  • Blaue Tonne: für Papier und Pappe.
  • Schwarze Tonne: für alle restlichen Abfälle.
  • Glascontainer: für alle Behälter aus Glas. (Die Container sind öffentlich aufgestellt.)
  • Pfandflaschen: manche Flaschen können Sie im Supermarkt zurückgeben und Sie bekommen dafür Geld zurück.

Beachten Sie, dass Batterien, Chemikalien, Farben und technische Geräte wie Fernseher oder defekte Möbel anders entsorgt werden. Bitte fragen Sie eine zuständige Person wie den Hausmeister oder den Heimleiter. In einigen Kommunen sind Sie als Mieter einer Wohnung verpflichtet, die Mülltonnen selbst regelmäßig an den Straßenrand zu stellen. Diese werden dann von der Müllabfuhr geleert. Zu welchen Zeiten die Leerung erfolgt, können Sie bei Ihren Nachbarn oder in der zuständigen Behörde erfragen.

Sachsen hilft – Wohnen | Саксонія допомагає –Проживання

Wohnraumanfragen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten

https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/auslaender-und-migranten/migration-und-integration/ukraine-hilfe

Wohnungsvermittlung: https://kontaktstelle-wohnen.de/

(Die Bundesregierung hat Informationen zu verschiedenen Wohnungsbörsen und -angeboten auf dem Portal www.germany4Ukraine.de zusammengefasst.)

https://www.landkreis-bautzen.de/ukraine-hilfe-28077.php

Wohnungsvermittlung:

Für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen sucht der Landkreis Unterkünfte, die auch über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen. https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=LRABZ_00261&formtecid=11&areashortname=14272

https://www.erzgebirgskreis.de/ukraine-hilfe

Wohnungsvermittlung:

Wohnraum kann direkt in der jeweiligen Kommune gemeldet oder über ein entsprechendes Formular (https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/25300/Meldung_Wohnraum_Gefl%C3%BCchtete1.pdf) per E-Mail an unterbringung-ukraine@kreis-erz.de mitgeteilt werden.

https://www.goerlitz.de/Ukraine.html

Seite für Einstellung von Hilfsangeboten: https://ukraine-goerlitz.de/

Wohnungsvermittlung:

Die Ausländerbehörde bittet um Zusendung der Daten der im Landkreis Görlitz untergekommenen, ukrainischen Personen per E-Mail: ukrainehilfe@kreis-gr.de

Bei dringenden medizinischen Behandlungen sollte die Ausländerbehörde ebenfalls kontaktiert werden - per E-Mail: ukrainehilfe@kreis-gr.de (Vorname, Name, Geburtsdatum, Art der Behandlung) 

https://www.landkreisleipzig.de/hilfe_fuer_menschen_aus_der_ukraine.html

Wohnungsvermittlung:

Wohnungsangebote richten Sie bitte an: unterbringung.asyl@lk-l.de

https://www.kreis-meissen.org/20083.html

Wohnungsvermittlung:

Die ukrainischen Flüchtlinge dürfen sich auch eine eigene Wohnung anmieten. Hierzu bitten wir vorab das Wohnungsangebot (Wohnungsangebot.pdf (kreis-meissen.org)) an auslaenderamt@kreis-meissen.de zur Prüfung zu übersenden. Sie erhalten dann eine Bestätigung vom Ausländeramt.

Telefon: 03521 725-9355 oder per

E-Mail: auslaenderamt.unterbringung@kreis-meissen.de

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/ukraine-hilfe/fragen-antworten.html

Wohnungsvermittlung:

Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, brauchen Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen. Es besteht auch die Möglichkeit, Wohnraum dem Landratsamt zu melden.

Nutzen Sie zur Erfassung bitte dieses Formular (Hilfsangebote für Kriegsflüchtlinge (landkreis-mittelsachsen.de)) und senden es ausgefüllt an integration@landkreismittelsachsen.de.

https://www.landkreis-nordsachsen.de/behoerdenwegweiser.html?m=tasks-detail&id=6098

Wohnungsvermittlung:

Die Anmietung von Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge durch das Landratsamt erfolgt über ukraine@lra-nordsachsen.de

  

https://www.landratsamt-pirna.de/ukraine-hilfe.html

Wohnungsvermittlung:

Ab sofort können Unterbringungsmöglichkeiten für ukrainischen Kriegsflüchtlinge über das Onlineformular (Ukraine-Hilfe - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (landratsamt-pirna.de), Seitenende) an den Landkreis gemeldet werden, in dem Sie alle relevanten Daten zum Unterbringungs­angebot eintragen können. Das Onlineformular finden Sie auch über den folgenden Link: Formular (sachsen.de)

Freie Unterkünfte, z. B. Wohnungen sowie größere Einrichtungen, können an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auch über die E-Mailadresse: unterbringung@landratsamt-pirna.de gemeldet werden.

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