Kurse und Spracherwerb
Erstorientierungskurse
Sich unvorbereitet in einem fremden Land zurecht finden zu müssen ist die Herausforderung von Millionen Menschen, die aktuell vor dem Krieg in der Ukraine flüchten. Zur Bewältigung solcher Situationen hat der Freistaat Sachsen im Jahr 2017 als bundesdeutscher Vorreiter spezielle Kurse, sogenannte „Erstorientierungskurse“ entwickelt. Nun werden diese an die besondere Situation der ukrainischen Geflüchteten angepasst und ab sofort auf Basis der neuen Förderbekanntmachung des Sächsischen Sozialministeriums vom 12. April 2022 gefördert.
Die Erstorientierungskurse können nun auch außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen angeboten werden. Die Besonderheit der Kurse besteht darin, dass sie im Tandem mit einer Kursleiterin oder mit einem Kursleiter mit Migrationshintergrund, speziell auch in ukrainischer Sprache durchgeführt werden. So erhalten die Kursteilnehmenden schnell und kompakt in 30 Unterrichtsstunden à 45 Minuten die grundlegenden Informationen zum Alltagsleben in Sachsen vermittelt. Es gibt keine starre Aufteilung der Unterrichtsstunden, sondern diese können an die Bedürfnisse der Zielgruppe angepasst werden.
Neben den wesentlichen Hinweisen zum Umgang mit Behörden und medizinischen Einrichtungen zählt hier auch die Vermittlung von Gepflogenheiten, geltenden Werten und Normen sowie die Einübung erster Grundbegriffe und sprachlicher Wendungen, die in diesen Kontexten angewendet werden können. Ab sofort können Kursträger gemäß der Förderbekanntmachung und auf Grundlage der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ (Teil 4) Anträge zur Förderung der Kurse bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen. Neben den bestehenden Kursträgern können dies vor allem Vereine und Verbände sein, die sich im Moment um die Betreuung und Beratung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen kümmern.
Die Erstorientierungskurse bestehen aus zwei Teilen, einer „Alltagsorientierung“ und einer „sozialen Orientierung“. Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung kann die „Alltagsorientierung“ auch separat umgesetzt werden.
Curriculum zur Umsetzung der Erstorientierungskurse
Stand 29. April 2022
- Curriculum zur Umsetzung der Erstorientierungskurse mit Förderbekanntmachung und Faktencheck (*.pdf, 1,31 MB) Curriculum zur Umsetzung der Erstorientierungskurse inklusive Förderbekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und Faktencheck
- Curriculum (*.pdf, 0,25 MB) (Version ohne Vorwort und Anlagen)
Deutsch lernen
Das Erlernen der deutschen Sprache ist für Ihr Leben in Deutschland sehr wichtig. Angebote und Möglichkeiten für kostenfreie Sprach- und Alphabetisierungskurse können Sie bei den Beratungsstellen oder Ihrem kommunalen Ausländer- und/oder Integrationsbeauftragten erfragen.
Auf der Internetseite des Sächsischen Ausländerbeauftragten finden Sie das Heft und Plakat »Deutsch lernen!«.
Informieren Sie sich über Möglichkeiten, Deutsch zu lernen bei Ihren Beratungsstellen oder Ihrem zuständigen Sozialarbeiter. Manchmal gibt es spezielle Sprachkurse zum Beispiel auch mit Kinderbetreuung.
Einen Überblick über das eine Vielzahl an Hilfsangeboten und an Sprachkursträgern auch bei Ihnen vor Ort finden Sie hier. Diese Seite ist jedoch nur auf Deutsch.
bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/
www.integrationsakteure.sachsen.de/auf-einen-blick-3972.html#/
Zugang zu Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Eine zentrale Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist die Sprachförderung. Diese erfolgt bei Spracheinstieg durch den Besuch eines Integrationskurses. Die Sprachförderung von Geflüchteten aus der Ukraine, die nach Deutschland kommen, gehört zu den besonderen Anliegen der Bundesregierung. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten daher Zugang zum Integrationskurs im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach § 44 Abs. 4 AufenthG. Bitte nutzen Sie das Antragsformular auf der BAMF Internetseiteund schicken Sie dieses, wenn Sie in Sachsen leben ausgefüllt, unterschrieben sowie eine Kopie der Fiktionsbescheinigung und Kopie eines Identitätsdokuments an folgende Adresse:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Otto-Schmerbach-Straße 20
09117 Chemnitz
Wenn Sie Kunde beim Jobcenter sind, können Sie im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung/Kooperationsplan zwischen Ihnen und dem Jobcenter zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden.
- Website des Sächsischen Ausländerbeauftragten Heft und Plakat »Deutsch lernen!« zum Download
- Überblick über Vielzahl an Hilfsangeboten und an Sprachkursträgern
- Liste der zugelassenen Integrationskursträger Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
- Sprachhilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine PDF der Flüchtlingshilfe München