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Wie kann ich helfen?

Der Krieg in der Ukraine hat zu einer anhaltenden Flucht von ukrainischen Bürgerinnen und Bürgern geführt. Sie mussten ihre Heimat vielfach überstürzt verlassen und befinden sich zumeist noch in den Anrainerstaaten der Ukraine. Es wird von den internationalen Organisationen damit gerechnet, dass es in den kommenden Wochen und Monaten aufgrund der begrenzten Kapazitäten der Anrainerstaaten und des anhaltenden Kriegsgeschehens zu weiteren erheblichen Fluchtbewegungen auch nach Deutschland kommt. Der Freistaat Sachsen ist dabei, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Auch viele Bürgerinnen und Bürger wollen helfen und sich für die Ankommenden engagieren.

Unterstützung bei den Kommunen anbieten

Hilfsangebote können direkt den hauptzuständigen Kommunen unterbreitet werden. Die dortigen Ausländerbehörden bzw. Ukraine-Hilfe-Stellen bündeln die Angebote und steuern sie an die Hilfesuchenden und Unterstützer vor Ort. Deren Kontaktdaten sowie nähere Informationen einiger Kommunen zur Hilfeleistung finden Sie in den nachfolgenden Ausklapplisten.

Landeshauptstadt Dresden

Ausländerbehörde

Besucheradresse:
Theaterstr. 13/15
01067 Dresden

E-Mail: auslaenderbehoerde@dresden.de

Webseite: https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/hilfe-fuer-die-ukraine.php

Landratsamt Bautzen

Ausländeramt

Besucheradresse:
Macherstraße 55
01917 Kamenz

E-Mail: auslaenderamt@lra-bautzen.de

Webseite: https://www.landkreis-bautzen.de/ukraine-hilfe-28077.php

Kreisfreie Stadt Chemnitz

Bürgeramt / Ausländerbehörde

Besucheradresse:
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz

E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt-chemnitz.de

Webseite: https://chemnitz.de/chemnitz/de/aktuell/aktuelle-themen/ukrainehilfe/index.itl

Landratsamt Erzgebirgskreis

Referat Ordnungsangelegenheiten | Sachgebiet Migration und Personenstandswesen

Besucheradresse:
Paulus-Jenisius-Straße 43
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-erz.de

Webseite: https://www.erzgebirgskreis.de/landkreis/informationen-zur-ukraine-krise

Landratsamt Görlitz

Dezernat III - Ordnungsamt | Ausländerbehörde

Besucheradresse:
Otto-Müller-Straße 7
02826 Görlitz

E-Mail: auslaenderrecht@kreis-gr.de

Webseite: https://ukraine-goerlitz.de/

Stadt Leipzig

Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport | Ordnungsamt - Ausländerbehörde

Besucheradresse:
Prager Straße 136
04317 Leipzig

E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de

Webseite: https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/auslaender-und-migranten/migration-und-integration/ukraine-hilfe

Landratsamt Leipzig

Ausländeramt

Besucheradresse:
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

E-Mail: auslaenderamt@lk-l.de

Webseite: https://www.landkreisleipzig.de/hilfe_fuer_menschen_aus_der_ukraine.html

Landratsamt Meißen

Ausländeramt

Besucheradresse:
Brauhausstraße 21
01662 Meißen

E-Mail: auslaenderamt@kreis-meissen.de

Webseite: https://www.kreis-meissen.org/

Landratsamt Mittelsachsen

Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten

Besucheradresse:
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 16
09618 Brand-Erbisdorf

E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-mittelsachsen.de

Webseite: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/ukraine-hilfe.html

Landratsamt Nordsachsen

Amt für Migration und Ausländerrecht

Besucheradresse:
Richard-Wagner-Straße 7a
04509 Delitzsch

E-Mail: auslaenderamt@lra-nordsachsen.de

Webseite: https://www.landkreis-nordsachsen.de/behoerdenwegweiser.html?m=tasks-detail&id=6098#module-body-dzra

Landratsamt Sächsische Schweiz–Osterzgebirge

Ausländeramt

Besucheradresse:
Schlosshof 2/4
01796 Pirna

E-Mail: auslaenderrecht@landratsamt-pirna.de

Webseite: https://www.landratsamt-pirna.de/ukraine-hilfe.html

Vogtlandkreis

Ordnungsamt / Ausländerbehörde

Besucheradresse:
Postplatz 5
08523 Plauen

E-Mail: auslaenderbehoerde@vogtlandkreis.de

Webseite: https://www.vogtlandkreis.de/B%C3%BCrgerservice-und-Verwaltung/Sonderthemen/Ukraine/

Landkreis Zwickau

Landratsamt

Besucheradresse:
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau

E-Mail: auslaender@landkreis-zwickau.de

Webseite: www.landkreis-zwickau.de/ukrainehilfe

Alternativ können Hilfsangebote über das »Hilfeleistungsportal« des Freistaates Sachsen beim Sächsischen Staatsministerium des Innern gemeldet werden, das die Angebote den Kommunen zuleitet:

Unterstützung bei privaten Hilfsorganisationen anbieten

Hinweise zu besonderen Unterstützungsangeboten

Informationen zu Arzneimittelspenden für die Ukraine

viele Tablettenschachteln liegen auf einem Tisch © pixabay

Bei einer Arzneimittelsammlung sind die Leitlinien für Arzneimittelspenden der WHO sowie die »Gute Arzneimittelspendenpraxis in Deutschland« und das AMG zwingend zu beachten.

Die wichtigsten Inhalte der Leitlinien sind:

  1. Arzneimittel sollten nur nach Bedarf und nach Zustimmung des Empfängers gesammelt und gespendet werden.
  2. Die Arzneimittel müssen in der nationalen Medikamentenliste des Empfängerlandes oder in der WHO-Liste der unentbehrlichen Arzneimittel aufgeführt sein.
  3. Die Wahl der Darreichungsformen, Stärke und Zusammensetzung soll den Gewohnheiten des Bestimmungslandes entsprechen (In manchen Ländern ist beispielsweise die Verwendung von Zäpfchen unüblich bzw. gar nicht bekannt.).
  4. Die Arzneimittel müssen den Qualitätsanforderungen des Empfänger- und des Geberlandes entsprechen.
  5. Die Arzneimittel müssen aus einer zuverlässigen Quelle stammen.
  6. Die Spende darf keine Ärztemuster oder Arzneimittel enthalten, die bereits an Patienten abgegeben wurden. (!!!)
  7. Die Arzneimittel sollten bei Eintreffen im Empfängerland noch mindestens ein Jahr verwendbar sein (Bei kürzeren Verfalldaten
  8. bitte Rücksprache mit dem Empfänger halten und ggf. Bestätigung vom Empfänger einholen.).
  9. Die Arzneimittel sollten in der Sprache beschriftet sein, die das Gesundheitspersonal im Empfängerland beherrscht. Der internationale Freiname (INN oder generische Name) sollte auf der Packung angegeben sein/werden.
  10. Es sollten möglichst Großpackungen verwendet werden.
  11. Für die Arzneimittelsammlung muss eine Inhaltsliste (Packliste) vorliegen. Diese muss u.a. Angaben zum internationalen Freinamen des Arzneimittels,
  12. Darreichungsform, Stärke, Menge, Chargennummer, Verfalldatum, ggf. Lagervorschriften enthalten.
  13. Für Transport- und Zollkosten sollte möglichst der Geber aufkommen bzw. vorher Absprachen mit dem Empfänger treffen.
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