Soziale Hilfen
In Deutschland haben Menschen ohne oder mit einem nicht ausreichenden Einkommen Anrecht auf Grundsicherung vom Staat. Dies muss individuell beantragt werden. Erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Sozialamt oder der zuständigen Ausländerbehörde, wann und wo Ihr Geld monatlich ausgezahlt wird. Wenn sich der Termin ändert, wird Ihnen das entweder bei der vorangehenden Auszahlung gesagt oder durch einen Aushang in der Gemeinschaftsunterkunft oder durch einen Brief bekannt gegeben.
Möglicherweise können in besonderen Fällen noch weitere Leistungen gewährt werden. Dazu zählen zum Beispiel eine Erstausstattung für ein Baby, Schulmaterialien oder Kosten für eine Klassenfahrt der Kinder, aber auch Hilfen für Schwangere und Eingliederungshilfen für behinderte Kinder. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Behörde.
Wenn Sie krank sind und deswegen nicht zur Auszahlung kommen können, zeigen Sie bitte einen Nachweis vom Arzt vor. Dann bekommen Sie Ihr Geld später ausgezahlt.
Menschen mit Behinderungen
In Chemnitz gibt es die Fachstelle Flucht und Behinderung. Bei Bedarf können Sie sich an diese wenden:
SFZ Förderzentrum gGmbH
Besucheradresse:Bahnhofstraße 54
9111 Chemnitz
Telefon: +49 371 3344-188
Webseite: www.sfz-chemnitz.de/fmb
Mögliche finanzielle Leistungen für ukrainische Vertriebene nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Notwendiger Bedarf | Notwendiger persönlicher Bedarf | Gesamt | |
---|---|---|---|
Bedarfsstufe 1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende) |
204 € |
163 € |
367 € |
Bedarfsstufe 2 (Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft) |
183 € |
147 € |
330 € |
Bedarfsstufe 3 (Erwachsene in einer stationären Einrichtung; Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben) |
163 € |
131 € |
294 € |
Bedarfsstufe 4 (Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren) |
215 € |
111 € |
326 € |
Bedarfsstufe 5 (Kinder zwischen 6 und 13 Jahren) |
174 € |
109 € |
283 € |
Bedarfsstufe 6 (Kinder bis 5 Jahre) |
144 € |
105 € |
249 € |
BMAS Bedarf AsylbLG ab dem 1. Januar 2022Bekanntgabe 18. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (siehe BGBl. I 2021 S. 4678).
Allgemeine Hinweise
Es gibt eine Reihe von unabhängigen, nichtstaatlichen Einrichtungen und Beratungsstellen in Sachsen, von denen Sie Unterstützung erhalten können. Es gibt Organisationen, die überall in Sachsen handeln, und es gibt Beratungsstellen direkt an Ihrem Aufenthaltsort. Einen Überblick dazu finden Sie hier:
www.integrationsakteure.sachsen.de
Wichtigster Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrem rechtlichen Aufenthalt und zu sozialen Leistungen sind die zuständigen Ausländerbehörden, Unter- bringungs- sowie Sozialbehörden im Landratsamt bzw. der Stadtverwaltung der Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig. Diese sind oft in einem »Ausländeramt« vereint. Manchmal sind Unterbringungs- und Sozialbehörden auch in einem »Sozialamt« organisiert.
Der Freistaat Sachsen ist in zehn Landkreise und drei Kreisfreie Städte unterteilt. Jeder Landkreis und jede Kreisfreie Stadt hat eine Ausländer- beziehungsweise eine Unterbringungsbehörde.
Landeshauptstadt Dresden
Ausländerbehörde
Besucheradresse:Theaterstr. 13/15
01067 Dresden
E-Mail: auslaenderbehoerde@dresden.de
Webseite: https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/hilfe-fuer-die-ukraine.php
Landratsamt Bautzen
Ausländeramt
Besucheradresse:Macherstraße 55
01917 Kamenz
E-Mail: auslaenderamt@lra-bautzen.de
Webseite: https://www.landkreis-bautzen.de/ukraine-hilfe-28077.php
Kreisfreie Stadt Chemnitz
Bürgeramt / Ausländerbehörde
Besucheradresse:Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz
E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt-chemnitz.de
Webseite: https://chemnitz.de/chemnitz/de/aktuell/aktuelle-themen/ukrainehilfe/index.itl
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Ordnungsangelegenheiten | Sachgebiet Migration und Personenstandswesen
Besucheradresse:Paulus-Jenisius-Straße 43
09456 Annaberg-Buchholz
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-erz.de
Webseite: https://www.erzgebirgskreis.de/landkreis/informationen-zur-ukraine-krise
Landratsamt Görlitz
Dezernat III - Ordnungsamt | Ausländerbehörde
Besucheradresse:Otto-Müller-Straße 7
02826 Görlitz
E-Mail: auslaenderrecht@kreis-gr.de
Webseite: https://ukraine-goerlitz.de/
Stadt Leipzig
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport | Ordnungsamt - Ausländerbehörde
Besucheradresse:Prager Straße 136
04317 Leipzig
E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
- Nutzen Sie außerdem das Ankommenszentrum Leipzig
Anschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvergabe
Termine für das Ankommenszentrum erhalten Sie während der Öffnungszeiten ausschließlich durch die Stadt Leipzig.
Telefon:+49 341 115 (Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr)
E-Mail: ukraine@leipzig.de
Landratsamt Leipzig
Ausländeramt
Besucheradresse:Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
E-Mail: auslaenderamt@lk-l.de
Webseite: https://www.landkreisleipzig.de/hilfe_fuer_menschen_aus_der_ukraine.html
Landratsamt Meißen
Ausländeramt
Besucheradresse:Brauhausstraße 21
01662 Meißen
E-Mail: auslaenderamt@kreis-meissen.de
Webseite: https://www.kreis-meissen.org/
Landratsamt Mittelsachsen
Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten
Besucheradresse:Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 16
09618 Brand-Erbisdorf
E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-mittelsachsen.de
Webseite: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/ukraine-hilfe.html
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Migration und Ausländerrecht
Besucheradresse:Richard-Wagner-Straße 7a
04509 Delitzsch
E-Mail: auslaenderamt@lra-nordsachsen.de
Webseite: https://www.landkreis-nordsachsen.de/behoerdenwegweiser.html?m=tasks-detail&id=6098#module-body-dzra
Landratsamt Sächsische Schweiz–Osterzgebirge
Ausländeramt
Besucheradresse:Schlosshof 2/4
01796 Pirna
E-Mail: auslaenderrecht@landratsamt-pirna.de
Webseite: https://www.landratsamt-pirna.de/ukraine-hilfe.html
Vogtlandkreis
Ordnungsamt / Ausländerbehörde
Besucheradresse:Postplatz 5
08523 Plauen
E-Mail: auslaenderbehoerde@vogtlandkreis.de
Webseite: https://www.vogtlandkreis.de/B%C3%BCrgerservice-und-Verwaltung/Sonderthemen/Ukraine/
Landkreis Zwickau
Landratsamt
Besucheradresse:Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
E-Mail: auslaender@landkreis-zwickau.de
Webseite: https://www.landkreis-zwickau.de/hinweise-zum-umgang-mit-ukrainischen-gefluechteten
Anspruch auf Rentenzahlung
Rentenansprüche in Deutschland sind an eine Mindestversicherungsdauer in der Rentenversicherung zwischen fünf und 45 Jahren geknüpft. Sofern in der Vergangenheit keine oder nicht ausreichend Beitragszeiten in Deutschland erworben worden sind, kann somit kein Antrag auf Rentenzahlung gestellt werden.
Zudem ist es auch nicht möglich, Anträge auf die ukrainische Rente über deutsche Rentenversicherungsträger zu stellen. Ebenso können keine ukrainischen Renten durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt werden.
Hilfe bei Gewalt zwischen Partnern und in Familien
Jegliche Gewalt gegen Frauen und Kinder ist in Deutschland verboten und wird nicht toleriert. Jede Frau, egal woher sie stammt und ob sie verheiratet ist oder nicht, hat ein Recht auf Schutz und Beistand für sich und ihre Kinder! Aber auch Männer, die in ihren Familien oder vom Partner Gewalt erleiden, bekommen Hilfe.
Wenn Sie häusliche Gewalt erfahren haben, können Sie sich an eine vertrauliche Beratungsstelle wenden. In den Koordinierungs- und Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking (IKS) erhalten Betroffene Unterstützung. Es gibt besondere Schutzhäuser für Frauen, Männer und Kinder. Dort finden Opfer häuslicher Gewalt und deren Kinder für einen bestimmten Zeitraum eine sichere Unterkunft. Die Adressen der Schutzhäuser sind geheim. Sozialarbeiterinnen betreuen die Menschen im Schutzhaus und helfen ihnen dabei, wieder ein selbständiges Leben aufzubauen.
- Wenn Sie sich unsicher fühlen oder wenn Sie oder Ihre Kinder von Gewalt bedroht sind, wenden Sie sich bitte an das deutschlandweite kostenfreie Hilfetelefon für Frauen +49 (0)8000 116 016. Hier werden Sie anonym, vertraulich und mit Hilfe von Dolmetscherinnen beraten und an Einrichtungen und Beratungsstellen vor Ort vermittelt.
- Eine Übersicht über Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt in Sachsen finden Sie bei der Landesarbeitsgemeinschaft Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V. über www.gewaltfreies-zuhause.de.
- Im Notfall rufen Sie den Notruf 110 an. Die Polizei wird Ihnen garantiert helfen!
- Aktuell stehen eine Vielzahl von Hilfsangeboten aus der Bevölkerung zur Verfügung. Auch Unterkünfte werden von Privatpersonen angeboten. Wir können nicht alle Angebote überprüfen. Bitte nehmen Sie Angebote nur an, wenn Sie sich sicher fühlen und keine Gegenleistung von Ihnen erwartet wird.
- Kontaktdaten der Frauenhäuser
- Leitfaden: Schutz vor Gewalt für Frauen und Kinder Leitfaden auf der Seite des Dachverbands der Migrantinnenorganisationen (DaMigra)
Weitere Informationen
- Gebärdensprachliche Unterstützung für gehörlose Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (*.pdf, 0,74 MB)
- Unterstützungsmöglichkeiten für queere Geflüchtete
- Unterstützungsprojekte für ukrainische Vertriebene: Sächsischer Beauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler fördert Hilfeleistungen Pressemitteilung zu Anlaufstellen für Ukrainerinnen und Ukrainern
- Merkblatt für Opfer einer Straftat Deutsche Version auf der Website des Bundesministeriums der Justiz
- Пам’ятка для жертв кримінального злочину (*.pdf, 0,50 MB) Merkblatt auf Ukrainisch