Allgemeine Rechtsvorschriften
Achtung: Änderung der Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Schutzsuchende aus der Ukraine haben ab 1. Juni 2022 Anspruch auf umfassende Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheitsversorgung und die Integration. Sie werden damit wie anerkannte Asylbewerber behandelt. Die Leistungen werden nach dem Sozialgesetzbuch künftig vom Jobcenter oder vom Sozialamt gewährt. Voraussetzung ist, dass Schutzsuchende aus der Ukraine erkennungsdienstlich behandelt worden sind. Dabei werden Fingerabdrücke genommen und Fotos erstellt. Und sie müssen einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben und somit über eine sogenannte Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz verfügen.
Bei Personen, denen nach dem 24. Februar 2022 und vor dem 1. Juni 2022 eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erteilt worden ist oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden ist und die bislang nicht erkennungsdienstlich behandelt worden sind, genügt eine Speicherung ihrer Daten im Ausländerzentralregister. In diesen Fällen ist die erkennungsdienstliche Behandlung bis zum 31. August 2022 nachzuholen.
Zur Erleichterung der Integration wurden auch die Möglichkeit der sofortigen Arbeitsaufnahme abgesichert und Erleichterungen bei Wohnsitzauflagen insbesondere in Fällen der Aufnahme einer Beschäftigung, beim Besuch von Integrationskursen und von Weiterbildungsmaßnahmen vorgenommen.
WICHTIG!
Die Auszahlung dieser Leistungen erfolgt ausschließlich auf ein deutsches Bankkonto, so dass ukrainische Kriegsflüchtlinge schnellstmöglich ein Konto bei einer deutschen Bank oder Sparkasse eröffnen sollten.
Mit der Gewährung von Sozialleistungen nach SGB haben Sie die freie Wahl einer Krankenkasse und müssen sich grundsätzlich selbstständig bei einer Krankenkasse ihrer Wahl anmelden.
Anträge auf Grundsicherung können bereits jetzt beim Jobcenter der Stadt oder des Landkreises gestellt werden.
Es besteht bei ukrainischen Kriegsvertriebenen kein Anspruch auf Rentenauszahlung oder -anerkennung. Erwerbsgeminderte Menschen erhalten nach Antrag Leistungen nach SGB XII. Diese sind ebenfalls beim Jobcenter bzw. Sozialamt zu beantragen.
Übergangsregelungen
Das neu beschlossene Gesetz sieht eine Art Übergangsregelung vor:
- Personen die vor dem 01. Juni 2022 als Schutzsuchende aus der Ukraine angekommen sind, können mit der kommunalen Fiktionsbescheinigung Grundsicherung nach SGB II beantragen. Die »Blattfiktion« muss allerdings bis zum 31. Mai 2022 ausgestellt worden sein und zwingend die in dem amtlichen Vordruck des Bundes vorgesehenen Angaben enthalten. Außerdem muss ein AZR-Eintrag erfolgt sein. Die erkennungsdienstliche Behandlung kann bis zum 31. August 2022 nachgeholt werden.
- Schutzsuchende, die nach dem 1. Juni 2022 einreisen, müssen die Fiktionsbescheinigung des Bundes vorlegen. Betroffene, die (noch) keine Fiktionsbescheinigung vorlegen können oder die übrige Voraussetzung für den Empfang von Leistungen gem. SGB II, nämlich eine erkennungsdienstliche Behandlung nicht nachweisen kann, erhalten weiterhin die Grundsicherung gemäß Asylbewerberleistungsgesetz. Dies muss jedoch beim Sozialamt vor Ort ebenfalls beantragt werden.
Weitere Informationen zu Antragstellung und Beratung finden Sie unter:
Bundesagentur für Arbeit - Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine: https://www.arbeitsgentur.de/ukraine
Ihr zuständiges Jobcenter finden Sie hier: https://web.arbeitsagentur.de/sgb2ka/ka-ui/pc/hauptantrag/jobcenter-ermitteln
Weiterführende Informationen der Landkreise und Kreisfreien Städte
- Stadt Dresden
- Stadt Chemnitz
- Stadt Leipzig
- Landkreis Bautzen
- Landkreis Erzgebirgskreis
- Landkreis Görlitz
- Landkreis Leipzig
- Landkreis Meißen
- Landkreis Mittelsachsen
- Landkreis Nordsachsen
- Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Vogtlandkreis
- Landkreis Zwickau
Allgemeine Hinweise
Es gibt eine Reihe von unabhängigen, nichtstaatlichen Einrichtungen und Beratungsstellen in Sachsen, von denen Sie Unterstützung erhalten können. Es gibt Organisationen, die überall in Sachsen handeln, und es gibt Beratungsstellen direkt an Ihrem Aufenthaltsort. Einen Überblick dazu finden Sie hier:
www.integrationsakteure.sachsen.de
Wichtigster Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrem rechtlichen Aufenthalt und zu sozialen Leistungen sind die zuständigen Ausländerbehörden, Unter- bringungs- sowie Sozialbehörden im Landratsamt bzw. der Stadtverwaltung der Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig. Diese sind oft in einem »Ausländeramt« vereint. Manchmal sind Unterbringungs- und Sozialbehörden auch in einem »Sozialamt« organisiert.
Der Freistaat Sachsen ist in zehn Landkreise und drei Kreisfreie Städte unterteilt. Jeder Landkreis und jede Kreisfreie Stadt hat eine Ausländer- beziehungsweise eine Unterbringungsbehörde.
Landeshauptstadt Dresden
Ausländerbehörde
Besucheradresse:Theaterstr. 13/15
01067 Dresden
E-Mail: auslaenderbehoerde@dresden.de
Webseite: https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/hilfe-fuer-die-ukraine.php
Landratsamt Bautzen
Ausländeramt
Besucheradresse:Macherstraße 55
01917 Kamenz
E-Mail: auslaenderamt@lra-bautzen.de
Webseite: https://www.landkreis-bautzen.de/ukraine-hilfe-28077.php
Kreisfreie Stadt Chemnitz
Bürgeramt / Ausländerbehörde
Besucheradresse:Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz
E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt-chemnitz.de
Webseite: https://chemnitz.de/chemnitz/de/aktuell/aktuelle-themen/ukrainehilfe/index.itl
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Ordnungsangelegenheiten | Sachgebiet Migration und Personenstandswesen
Besucheradresse:Paulus-Jenisius-Straße 43
09456 Annaberg-Buchholz
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-erz.de
Webseite: https://www.erzgebirgskreis.de/landkreis/informationen-zur-ukraine-krise
Landratsamt Görlitz
Dezernat III - Ordnungsamt | Ausländerbehörde
Besucheradresse:Otto-Müller-Straße 7
02826 Görlitz
E-Mail: auslaenderrecht@kreis-gr.de
Webseite: https://ukraine-goerlitz.de/
Stadt Leipzig
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport | Ordnungsamt - Ausländerbehörde
Besucheradresse:Prager Straße 136
04317 Leipzig
E-Mail: ordnungsamt@leipzig.de
- Nutzen Sie außerdem das Ankommenszentrum Leipzig
Anschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvergabe
Termine für das Ankommenszentrum erhalten Sie während der Öffnungszeiten ausschließlich durch die Stadt Leipzig.
Telefon:+49 341 115 (Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr)
E-Mail: ukraine@leipzig.de
Landratsamt Leipzig
Ausländeramt
Besucheradresse:Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
E-Mail: auslaenderamt@lk-l.de
Webseite: https://www.landkreisleipzig.de/hilfe_fuer_menschen_aus_der_ukraine.html
Landratsamt Meißen
Ausländeramt
Besucheradresse:Brauhausstraße 21
01662 Meißen
E-Mail: auslaenderamt@kreis-meissen.de
Webseite: https://www.kreis-meissen.org/
Landratsamt Mittelsachsen
Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten
Besucheradresse:Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 16
09618 Brand-Erbisdorf
E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-mittelsachsen.de
Webseite: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/ukraine-hilfe.html
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Migration und Ausländerrecht
Besucheradresse:Richard-Wagner-Straße 7a
04509 Delitzsch
E-Mail: auslaenderamt@lra-nordsachsen.de
Webseite: https://www.landkreis-nordsachsen.de/behoerdenwegweiser.html?m=tasks-detail&id=6098#module-body-dzra
Landratsamt Sächsische Schweiz–Osterzgebirge
Ausländeramt
Besucheradresse:Schlosshof 2/4
01796 Pirna
E-Mail: auslaenderrecht@landratsamt-pirna.de
Webseite: https://www.landratsamt-pirna.de/ukraine-hilfe.html
Vogtlandkreis
Ordnungsamt / Ausländerbehörde
Besucheradresse:Postplatz 5
08523 Plauen
E-Mail: auslaenderbehoerde@vogtlandkreis.de
Webseite: https://www.vogtlandkreis.de/B%C3%BCrgerservice-und-Verwaltung/Sonderthemen/Ukraine/
Landkreis Zwickau
Landratsamt
Besucheradresse:Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
E-Mail: auslaender@landkreis-zwickau.de
Webseite: https://www.landkreis-zwickau.de/hinweise-zum-umgang-mit-ukrainischen-gefluechteten
Offizielle Informationen
- Willkommen in Deutschland - Portal des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat
- Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
- Informationen zu Flucht, Einreise und Asyl Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Weitere Informationen
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Ukraine – Praktische Infos zum Ankommen in Sachsen Website des Sächsischen Flüchtlingsrats
- Informationen zu Schutzsuchenden aus der Ukraine
- Informationen für Ukrainerinnen und Ukrainer Website des Ausländerrats Dresden e.V.
- Übersicht Integrationskursträger auf Sachsen (*.pdf, 0,11 MB) Information des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer Website des Sächsischen Aufländerbeauftragten
- DRK Migrationsberatungsstellen (*.pdf, 0,11 MB)
- Wichtige Informationen zu Rechten als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Website des Netzwerks »Integration durch Qualifizierung«