Informationen zum Alltag
Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Das kostenlose »helpukraine«-Ticket gilt nur bis zu Ihrem geplanten Zielbahnhof. Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Bahn.
Für andere Reisen erhalten Sie Tickets direkt bei den Verkaufsstellen des ÖPNV bzw. der Deutschen Bahn.
Regelungen für Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen
In der Ukraine zugelassene Fahrzeuge mit einer dort gültigen Zulassungsbescheinigung sowie eines ausreichenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutzes dürfen in Sachsen weiterhin am Verkehr teilnehmen. Die Ausnahme gilt für die Dauer des Versicherungsschutzes, längstens bis zum 30. Juni 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt soll eine bundeseinheitliche Ausnahmeregelung abgestimmt werden. Fahren Sie ohne Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland auf öffentlichen Straßen, begehen Sie eine Straftat. Darüber hinaus würden Sie persönlich für die Schäden in Regress genommen, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei Dritten verursachen. Bei einer verkehrspolizeilichen Kontrolle droht die Untersagung der Weiterfahrt.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie nicht erklärt haben, dauerhaft in Deutschland leben zu wollen. Andernfalls müssen Sie Ihr Fahrzeug ab dem Zeitpunkt Ihrer Erklärung in Deutschland zulassen. Führt man ein Fahrzeug in Deutschland, das nicht hier zugelassen ist, obwohl es hier zugelassen sein müsste, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Dafür erhält man ein Bußgeld.
Weitere Informationen zur Teilnahme am Straßenverkehr, zur Zulassung ukrainischer Kfz und Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Weitere Informationen zur Zulassung eines Fahrzeuges finden sich auf den Internetauftritten Ihrer vor Ort zuständigen Behörden.
- Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer
- Weitere Informationen zur Teilnahme am Straßenverkehr, Zulassung ukrainischer KfZ und Geltung ukrainischer Führerscheine Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
- Informationen zum Fahren mit privaten Kraftfahrzeugen Website des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat
- Örtliche Zulassungsstelle
Hinweise zu Haustieren
Wenn Sie Hunde, Katzen oder Frettchen als privates Haustier mitbringen, haben Sie dies unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Eine Liste der Veterinärämter finden Sie untenstehend. Bitte nutzen Sie die verlinkten Formulare für die Anzeige beim Veterinäramt.
- Kontakte zu den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern in Sachsen
- Anzeigeformular für die Einreise von Heimtieren gemäß Verordnung (EU) Nr. 576/2013 nach Sachsen (*.pdf, 0,11 MB) Ukrainisch | Englisch
Ob der mitgebrachte Hund, die Katze oder das Frettchen nach Einreise in Deutschland in Quarantäne muss und wie sich diese ausgestaltet, entscheidet das Veterinäramt nach Prüfung der Dokumente und dem Gesundheitszustand des Tieres. Entscheidungsrelevant ist, ob und wann das Tier gegen Tollwut geimpft wurde sowie, ob die Impfung dem Tier eindeutig zuzuordnen ist. Verhält sich das Tier auffällig, z. B. ungewöhnlich aggressiv oder wirkt es sehr krank, kann es sein, dass es nach tierärztlicher Untersuchung und zum Schutz von Mensch oder Tier vorübergehend in einer qualifizierten Quarantäne, z. B. in einem dafür vorgesehenem Tierheim, untergebracht werden muss. Ansonsten darf das Tier in der Regel bei seinem Besitzer verbleiben. Ggf. leitet das Veterinäramt weitere Maßnahmen, z. B. Kennzeichnung des Tieres, Ausstellung eines Heimtierausweises, Tollwut-Impfung, Antikörper-Titer-Bestimmung, ein.
Nein. Das Mitbringen von Hunden, Katzen oder Frettchen, die zu Erwerbszwecken gehalten wurden oder mitgebracht werden, um mit diesen Tieren Geld zu verdienen, ist nicht ohne Weiteres gestattet. Dazu bedarf es im Vorfeld einer Genehmigung. Bitte kontaktieren Sie vor geplanter Einreise das Veterinäramt.
Nein. Das Mitbringen herrenloser Tiere ist aus Gründen des Schutzes der Gesundheit von Mensch oder Tier nicht ratsam. Herrenlose Hunde, Katzen oder Frettchen müssten monatelang auf Grund von tierseuchenrechtlichen Vorgaben in strenge Quarantäne. Das Betreiben solcher Quarantäneplätze ist für die Tierheime sehr aufwendig; die Plätze sind rar. Zudem dürfte der lange Aufenthalt für diese herrenlose Tiere in einer Quarantäne nicht sehr schön sein. Schließlich sind die Tierheime in Deutschland voll; eine Weitervermittlung der Tiere, auch nach erfolgter Quarantäne, kann nicht gewährleistet werden.
Nachrichten auf Ukrainisch
Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine produziert der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) jetzt ein Angebot in ukrainischer Sprache. Unter www.mdr.de/ukraine stehen Service-Informationen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Verfügung. Zudem gibt es aktuelle Nachrichten aus den drei Ländern zum Nachhören. Die Infos werden laufend ergänzt.
Angebote zur Freizeitgestaltung
Musik und Kultur
In der Überzeugung, dass Bildung und Kultur eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung unserer Gesellschaften spielen, engagiert sich der Sächsische Musikrat gemeinsam mit Partnern für ein lebendiges Musikland.
In dieser für die Menschen aus der Ukraine sehr schwierigen Zeit, soll deshalb die unkomplizierte Integration von Musikern, Musikpädagogen und musisch interessierten Kindern und Jugendlichen in Deutschland unterstützt werden. Unterstützung gibt es beim Kontakt zu Instrumentalensembles, Chören und Musikschulen oder bei der Suche nach Musikinstrumenten.
Kontakt: Torsten Tannenberg
E-Mail: tannenberg@saechsischer-musikrat.de
Mobil: 0049-172-35 35 437 (via Signal, Telegramm, Threema, WhatsApp)
Termine ohne Dolmetscher: Kommunikationsvorschläge auf Deutsch und Ukrainisch
Über den nachfolgenden Download erhalten Sie konkrete Hinweise für die Kommunikation mit deutschen Muttersprachlern, ohne deren Sprache sprechen zu können. Die Vorschläge können Ihnen helfen, sich beispielsweise auf einen Termin vorzubereiten, bei dem kein Dolmetscher vor Ort ist.
Weitere Hilfen
- Informationen zur Eröffnung eines kostenlosen Basiskontos Ostdeutscher Bankenverband