Informationen zum Alltag
Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Derzeit gibt es Sonderregelungen für die kostenfreie Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Kriegsvertriebene, die aus der Ukraine flüchten und nach Deutschland einreisen, können hier kostenlos alle Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen.
Dies gilt für alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle Straßen-, Stadtbahnen und Busse. Als Fahrausweis dienen entweder sogenannte »0-Euro-Tickets«, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden, oder auch ein gültiges Ausweisdokument. Bitte informieren Sie sich jeweils, ob diese Sonderregelungen noch gelten. Sie sollen vorrangig die allererste Zeit der Einreise und Ankunft in Deutschland vereinfachen.
WICHTIG!
Bei Wegfall der Sonderregelungen müssen Sie Tickets kaufen:
- An einem Automaten an den Haltestellen, an Automaten im Bus/in der Straßenbahn.
- Zum Teil können Sie auch vergünstigte Tickets erhalten, wie zum Beispiel den »Dresden-Pass«.
- Wenn Sie kein oder kein gültiges Ticket haben und kontrolliert werden, müssen Sie in der Regel 60,00 Euro Strafe zahlen. Bei mehrmaligem Verstoß kann es zu einer Verurteilung kommen, was negative Folgen auf Ihren späteren Aufenthaltstitel haben kann.
- Wenn Sie mit dem Zug fahren, müssen Sie vor dem Einsteigen am Automaten oder am Service-Schalter der Bahn das Ticket kaufen.
Manche Fahrscheine müssen nach dem Kauf entwertet werden, damit sie gültig sind. Ebenso kann es bei Tickets zeitliche und räumliche Begrenzungen geben. Das heißt, Sie dürfen sie nur zu einer bestimmten Uhrzeit und/oder nur für ein bestimmtes Gebiet nutzen. Bitten Sie jemanden um Hilfe, wenn Sie beim Kauf des richtigen Tickets unsicher sind.
Hinweise zu Haustieren
Wenn Sie Hunde, Katzen oder Frettchen als privates Haustier mitbringen, haben Sie dies unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Eine Liste der Veterinärämter finden Sie untenstehend. Bitte nutzen Sie die verlinkten Formulare für die Anzeige beim Veterinäramt.
- Kontakte zu den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern in Sachsen
- Anzeigeformular für die Einreise von Heimtieren gemäß Verordnung (EU) Nr. 576/2013 nach Sachsen (*.pdf, 0,11 MB) Ukrainisch | Englisch
Ob der mitgebrachte Hund, die Katze oder das Frettchen nach Einreise in Deutschland in Quarantäne muss und wie sich diese ausgestaltet, entscheidet das Veterinäramt nach Prüfung der Dokumente und dem Gesundheitszustand des Tieres. Entscheidungsrelevant ist, ob und wann das Tier gegen Tollwut geimpft wurde sowie, ob die Impfung dem Tier eindeutig zuzuordnen ist. Verhält sich das Tier auffällig, z. B. ungewöhnlich aggressiv oder wirkt es sehr krank, kann es sein, dass es nach tierärztlicher Untersuchung und zum Schutz von Mensch oder Tier vorübergehend in einer qualifizierten Quarantäne, z. B. in einem dafür vorgesehenem Tierheim, untergebracht werden muss. Ansonsten darf das Tier in der Regel bei seinem Besitzer verbleiben. Ggf. leitet das Veterinäramt weitere Maßnahmen, z. B. Kennzeichnung des Tieres, Ausstellung eines Heimtierausweises, Tollwut-Impfung, Antikörper-Titer-Bestimmung, ein.
Nein. Das Mitbringen von Hunden, Katzen oder Frettchen, die zu Erwerbszwecken gehalten wurden oder mitgebracht werden, um mit diesen Tieren Geld zu verdienen, ist nicht ohne Weiteres gestattet. Dazu bedarf es im Vorfeld einer Genehmigung. Bitte kontaktieren Sie vor geplanter Einreise das Veterinäramt.
Nein. Das Mitbringen herrenloser Tiere ist aus Gründen des Schutzes der Gesundheit von Mensch oder Tier nicht ratsam. Herrenlose Hunde, Katzen oder Frettchen müssten monatelang auf Grund von tierseuchenrechtlichen Vorgaben in strenge Quarantäne. Das Betreiben solcher Quarantäneplätze ist für die Tierheime sehr aufwendig; die Plätze sind rar. Zudem dürfte der lange Aufenthalt für diese herrenlose Tiere in einer Quarantäne nicht sehr schön sein. Schließlich sind die Tierheime in Deutschland voll; eine Weitervermittlung der Tiere, auch nach erfolgter Quarantäne, kann nicht gewährleistet werden.
Nachrichten auf Ukrainisch
Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine produziert der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) jetzt ein Angebot in ukrainischer Sprache. Unter www.mdr.de/ukraine stehen Service-Informationen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Verfügung. Zudem gibt es aktuelle Nachrichten aus den drei Ländern zum Nachhören. Die Infos werden laufend ergänzt.
Angebote zur Freizeitgestaltung
Musik und Kultur
In der Überzeugung, dass Bildung und Kultur eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung unserer Gesellschaften spielen, engagiert sich der Sächsische Musikrat gemeinsam mit Partnern für ein lebendiges Musikland.
In dieser für die Menschen aus der Ukraine sehr schwierigen Zeit, soll deshalb die unkomplizierte Integration von Musikern, Musikpädagogen und musisch interessierten Kindern und Jugendlichen in Deutschland unterstützt werden. Unterstützung gibt es beim Kontakt zu Instrumentalensembles, Chören und Musikschulen oder bei der Suche nach Musikinstrumenten.
Kontakt: Torsten Tannenberg
E-Mail: tannenberg@saechsischer-musikrat.de
Mobil: 0049-172-35 35 437 (via Signal, Telegramm, Threema, WhatsApp)
Weitere Hilfen
- Informationen zur Eröffnung eines kostenlosen Basiskontos Ostdeutscher Bankenverband